Ordens-Statuten des Ordens

"Götz des Redlichen"

Wer sich gerne in den Bannkreis der Wetzlarer Rittertafel und ihres guten Genius in seinem Nachwirken, Götz des Redlichen, begibt, verdient dafür eine Auszeichnung, die in drei Stufen verliehen werden soll. Mit Erhalt der höheren wird die davorliegende zurückgegeben.
Die drei Stufen sind:

Das kleine Götzkreuz

Das Kammerherrenkreuz der Wetzlarer Rittertafel
daran ist der Titel geknüpft: Kammerherr Götz des Redlichen

Schärpe des Ordens Götz des Redlichen
daran ist der Titel geknüpft: Heermeister Götz des Redlichen
(Heermeister war eine Rangstufe in der historischen Rittertafel zu Wetzlar !)
Der Titel Kammerherr entfällt damit.

Ritter Rittersporn hat diesen Orden aus Anlaß seines 50. Geburtstag gestiftet und zusammen mit dem Ordensmarschall Ritter Ibn Saud die Einzelheiten festgelegt. Die Wetiflar will damit Einritte belohnen, die ja doch das Aufsichnehmen gewisser Unbequemlichkeiten bedeuten. Daher werden, mit dem Mittelpunkt Wetzlar, Ringe geographischer Art gebildet, und sind für diese Wertung bestimmend. Sie können nicht immer ganz gerecht sein. Der Orden ist beim Kantzellarius oder Wappen- und Adelsmarschall schriftlich einzufordern und es kann keine Stufe übersprungen werden. Das Ordenskapitel behält sich vor, vorkommende Zweifelsfälle individuell zu lösen.
Das Ordenskapitel besteht aus den drei Oberschlaraffen, dem Kantzellarius und dem Wappen und Adelsmarschall (Ordensmarschall). Sind Doppelfunktionen dabei, so ergibt dies zwei Stimmen.

Ring 1 wird begrenzt von:
76 Frankofurta 306 Ob der Dill 322 Lympurgia
247 Nauinheimbia W.a. 317 Marpurgia Chattensis 323 An der Sieg
276 Zu den Gyssen

Ring 2 wird begrenzt von:
8 Colonia Agrippina 84 Herbipolis 257 Glorimontana
29 Asciburgia 121Tarimundis 278 Palatium Barbarossae
34 Elberfeldensis 163 Perla Palatina 279 Orbaha Chattensis
39 Wormatia 166 Bochumensis 304 An der Meyenburg
40 Maninheimbia 177 Truymannia 312 Am Eschenwege
42 Wiesbadensia 189 Hagena 321 Over-uhu-sia
45 Moguntia 193 Castrum Bonnense 330 An den Quellen
50 Assindia 225 Confluentia 342 Aula Regia
51 Chasalla 237 Pfalzbruggen 368 An der Weinstraße
53 Haidelberga 248 Athenae Gottingensis 373 Im Vest
54 Dusseldorpia 253 Möllmia 398 Sugambria

Ring 3 wird begrenzt von:
11 Sutgardia 191 Crefeldensis 305 Landesaue
17 Norimberga 195 Ossenbrugga 333 Under Teck
49 Carolsuhu 208 Babenbergia 353 Castellum Novaesium
85 Vimaria 209 Mimegarda 360 Fulkulinga
86 Aurelia Aquensis 232 Am Erlenanger 367 Porta Arduenne
94 Aquisgranum 242 Duisbargum 390 Kaiserpfalz
109 Erforda 252 Gladebachum-Monachorum 395 Am Odinwald
120 Ravensbergia 269 An den Zwo Pruggen 399 Zu den Teutschherren
144 Augusta Trevirorum 271 Offenburgia Badensis 401 Im Suerland
158 Sarebrucca 286 Heylbronnen 413 Meinunga
173 Porta Hercyniae 291 Geraha

Ring 4 wird begrenzt von:
3 Lipsia 190 Hildesia 327 Hohentübingen
12 Ratisbona 203 Ingoldia 336 Ob der Hamel
20 Hannovera 204 Castellum Visurgis 338 Trutze Achalm
21 Friburgia Brisgaviae 241 Castellum Painense 346 Cell-Erika
27 Kyborgia 245 Culminaha 354 Hohenfreudenstatt
31 Onoldia 246 Gaudia mundi 356 Porta Westfalica
52 Brema 255 Guntia 357 Ad Villingam
55 Brunsviga 268 Am Stauffen 386 Am Hellenstein
64 Ulma 309 Castellum Verdense 393 Theotmalli
110 Oldenburgia 316 Curia Salensis 409 Hohenschramberg
172 Castrum Plaviense 326 Am Eysenhammer 417 Hala Salensis
188 Barutia

Ring 5 wird begrenzt von:
15 Monachia 307 Pluvia Silvana 382 Bey den sieben Schwaben
23 Augusta Vindelicorum 311 Am Hohenwaldeck 384 Ob der Isar
36 Hammonia 320 Am Tegrinsee 389 Im Sachsenwald
57 Lubeca 332 Insulinde 404 Am Elbgestade
167 Landeshuota 339 Ante Portas Mundi 410 In Frundsbergs Mauern
223 Strubinga 347 Welfia zu Buchhorn 411 Dresa florentis
256 Waterkant 351 Sacrodunum 412 Varelia achtern Diek
267 Porta Alpina Constantiae 365 Schlicktonnia 420 Unterm Mehlsack
281 Imma Algoviae 369 Auf der Heide 421 In der Weyden
287 Cambodunum 374 Castellum Butjentum

Ring 5 A wird begrenzt von:
19 Turicensis 153 Gallia Helvetica 325 Aquae Helveticae
25 Basilea 168 Dornbirna 397 Vitudurum
114 Veltcuria 207 Castrum Brigantium 418 Brucella

Ring 6 wird begrenzt von:
2 Berolina 136 Budissa 313 Im Rosenhag
26 Kilia 175 Lietzowia 329 Wilhaim
79 Suerina 226 Hala Bavarica 343 Bi de hoge Brüch
111 Potsdamia 298 Am Werdenfels 344 Perla Sylta
113 Castra Batava 308 Truna Bavariae 370 Im Isarwinkel
135 Flensburgia

Ring 7 wird begrenzt von:
Europäische Reyche, sofern nicht unter "5 A" aufgeführt.

Ring 8:
Außereuropäische Reyche

Die Einrittszahlen: 

 Ring

 Kleines Götzkreuz

 Kammerherrenkreuz

 Schärpe des Ordens

Ring 1

 36

 48

 60

Ring 2

 26

 38

 50

Ring 3

 20

 32

 44

Ring 4

 14

 26

 38

Ring

5 + 5 A

 8

 20

 32

Ring 6

 6

 12

 18

Ring 7

 4

  8

 12

Ring 8 

 2

 4

 6


Der Einritt zu Festsippungen wie Reychskameralia und Stiftungsfesten, nicht Ritterschlägen, Ursippen- und Großursippen- sowie Erbschlaraffen-Feyern, kann vom Ordenskapitel wie zwei Einritte bewertet werden.
Nicht der Helm, sondern der tatsächliche Heimatort (etwa bei fahrenden Sassen) von dem aus der Einritt angetreten wird, ist für die Bewertung maßgebend. Kuraufenthalte in der Nähe der Wetiflar wird das Ordenskapitel anders bewerten.

Der "Orden Götz des Redlichen" im eigenen Reych

Die eigenen Sassen sollen aber gleichfalls für Anhänglichkeit an das Reych bedankt werden. Oft können sie nicht häufig ausreiten, gelegentlich verhindert die Profanei pünktliches Erscheinen. Manche kommen dennoch auf eine Stunde im Gegensatz zu anderen Recken, die sich bei allem Zugetansein nicht ähnlich aufraffen. Das Ordenskapitel behält sich vor, kleine Härtefälle auszugleichen, wenn vielleicht durch wirkliche Bresthaftigkeit oder die Profanei ein zwei Sippungen versäumt werden müssen, sonst aber der betreffende Sasse wirklich immer zu kommen bemüht ist.
Als Grundlage der Verleihung gilt aber der Besitz des Jahresringes. Er ist eine Voraussetzung. Allein ist er aber nicht entscheidend, da er ja sehr oft nichts über die Anwesenheit im Reych besagt und damit die Treue zu ihm nicht beweist. Es werden also lediglich vier Ausritte, als Ausgleich für im Reych versäumte Sippungen, in der Jahrung für die Erlangung des Ordens anerkannt werden; von den rund 30 Sippungen einer Jahrung müssen also 26 im eigenen Reych verbracht sein, doch kann das Ordenskapitel auch hier Härtefälle ausgleichen.
Die notwendigen Jahrungen können zeitlich auseinander liegen.

Es werden benötigt für das
• Kleine Götzkreuz                              drei voll besuchte Jahrungen
• Kammerherrenkreuz                        fünf voll besuchte Jahrungen
• Schärpe des Götz-Orden                acht voll besuchte Jahrungen

Auch hier werden die Titel verliehen:  

Kammerherr Götz des Redlichen
Heermeister Götz des Redlichen

Wetiflar, 29.6. a.U. 103                 

Der Ordensstifter                 K. und Ordensmarschall 
gez. Rittersporn                   gez. Ibn Saud v.d.Spree

Die in den vorliegenden Statuten aufgeführten Ringe mit den Schlaraffen-Reychen entsprechen nicht mehr dem ursprünglichen Statut in der Reychs-Chronik des Rt Ibn Saud. Die vorgenommenen Änderungen wurden im Herbst a.U.136 mit Rt Ibn Saud besprochen. Grund der Änderungen war die seit a.U.103 erhöhte Mobilität der Sassen, sowie der inzwischen erfolgte Ausbau des Bundes-Autobahnnetzes.

Wetiflar, im Windmond a.U. 137

Das Oberschlaraffat                   Schock, Schieferstein, Schmoky
Das Kantzlerambt                       Nöck  
Der Wappen-u.Adelsmarschall Meilen-weit


Das Ordenskapitul hat die Zuordnung zu den Ringen auf Grund der tatsächlichen Rittzeit zur
WETIFLAR und die Anzahl der geforderten Eynritte den aktuellen Rittrouten angepasst.

Wetiflar, im Ostermond a.U. 150

Das Oberschlaraffat                    Schmoky, Grauton, Kemm-nix
Das Kantzlerambt                              ERrr-Dry
Der Wappen-u.Adelsmarschall  Meilen-weit